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I. Allgemeine Bestimmungen



1. Geltungsbereich

Für sämtliche Leistungen der motoramba ltd. (nachfolgend als „motoramba“ bezeichnet), die der Kunde in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit (§ 14 BGB) in An­spruch nimmt, gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen sind nur dann maßgeblich, wenn sie von motoramba schriftlich bestätigt werden. Darüber hinaus erklärt der Kunde, indem er Leistungen von motoramba in Anspruch nimmt, insbesondere die Software installiert, kopiert, downloadet, darauf zugreift oder sie anderweitig verwendet, sich damit einverstanden, an die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gebunden zu sein.

 

2. Preislisten

Ergänzend finden die für das jeweilige Vertragsverhältnis maßgeblichen Preislisten [Preisliste für Händler von motoramba home] in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung Anwendung.

 

3. Entgelt und Zahlung

Die Höhe des Entgelts ist in der für das jeweilige Vertragsverhältnis maßgeblichen Preisliste in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung festgeschrieben. Unbeschadet einer abweichenden Vereinbarung ist das Entgelt für ein Vertragsjahr im voraus zu zahlen und vierzehn Tage nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Gerät der Kunde mit seiner Zahlungspflicht in Verzug, ist motoramba berechtigt, bis zur vollständigen Zahlung die ihr obliegenden Leistungen einzustellen und insbesondere den Kunden für die Nutzung von Online-Datenbanken zu sperren. Kunden mit Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne Bankverbindung in der Bundesrepublik Deutschland sind verpflichtet, Vorschusszahlungen zu leisten.

 

4. Entgeltanpassung

Verändern sich die der Entgeltberechnung zugrunde liegenden Kalkulationsgrundlagen, ist motoramba berechtigt, das Entgelt während der Laufzeit der Vereinbarung entsprechend anzupassen. Auf Verlangen des Kunden – das innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Erhöhungserklärung gel­tend zu machen ist – ist motoramba verpflichtet, die zugrunde liegende Kalkulation offenzulegen. Im Falle einer Erhöhung ist der Kunde berechtigt, die Vereinbarung außerordentlich zu kündigen. Das Kündigungsrecht muss innerhalb einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach Zugang der Erhöhungsmitteilung bzw. – für den Fall der Offenlegung der Kalkulationsgrundlagen – nach Einsichtnahme in die Kalkulationsgrundlagen geltend gemacht werden. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

 

5. Angaben des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, bei Vertragsschluss vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Im Rahmen der Vertragsanbahnung und während des laufenden Vertragsverhältnisses ist motoramba berechtigt, vom Kunden die Vorlage eines Handelsregister- und/oder Gewerberegisterauszuges und anderer Unterlagen und Auskünfte zu verlangen, die für die Anbahnung oder Aufrechterhaltung des Vertragsverhältnisses geboten oder zweckmäßig erscheinen.

 

6. Testversion

Soweit motoramba dem Kunden Leistungen testweise bzw. Software als Test- oder als Demoversion zur Verfügung stellt, ist die Nutzung der Leistungen bzw. der Software nur für den vereinbarten Zeitraum und nur mit den vorgegebenen oder zugelassenen Daten zulässig. Ein aktiver oder produktiver Betrieb der Leistungen bzw. der Software ist ausgeschlossen. Der Kunde ist jederzeit berechtigt, durch Zahlung des vereinbarten Entgelts die testweise Nutzung in eine vollwertige Nutzung bzw. die Test- oder Demoversion in eine Vollversion umzuwandeln.

 

7. Pilotierungspartner

Der Kunde kann sich für motoramba in bezug auf einzelne von motoramba angebotene Leistungen und/oder der Software als Pilotierungspartner zur Verfügung stellen. Der Kunde erhält die Leistungen in diesem Fall für den vereinbarten Zeitraum unentgeltlich und kann die Leistungen aktiv und produktiv nutzen. Dem Kunden ist in diesem Fall aber bekannt, dass auf diese Weise neue Leistungsmerkmale getestet werden sollen und daher – unbeschadet der unberührt bleibenden Haftung nach allgemeinen Bestimmungen – eine Gewähr für die Funktionsfähigkeit dieser Leistungen von motoramba nicht übernommen werden kann.

 

 

8. Haftung

Motoramba haftet der Höhe nach unbegrenzt auf Schadensersatz für schuldhaft von ihr oder ihren Erfüllungsgehilfen verursachte Schäden an Leib, Leben und Gesundheit, für Schäden, die in vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Weise von motoramba oder ihren Erfül­lungsgehilfen verursacht werden, und - soweit motoramba eine Ga­rantie für eine besondere Beschaffenheit der Ware, die Fähigkeit sie zu beschaffen oder eine sonstige Garantie übernommen hat - für Schäden, die aus der Nichterfüllung einer solchen Garantie entstehen. Ferner haftet motoramba nach Maßgabe der Bestimmungen des Produkthaftungs­ge­setzes oder etwaiger anderer zwingender gesetz­licher Haftungsvorschriften. dot_trans Bei einer leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet motoramba der Höhe nach beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden, der in der Regel den Kaufpreis der bestellten Ware nicht überschrei­tet. dot_trans Eine weitergehende Haftung besteht nicht. Insbesondere haftet motoramba – unbeschadet der vorstehenden Bestimmungen – nicht für Schäden, die die Leistung nicht unmittelbar betreffen bzw. die nicht an der Software selbst entstanden sind. Dies gilt insbesondere für Schäden, die am Datenbestand des Kunden, an Datenträgern oder an anderen Programmen eingetreten sind. Dem Kunden ist bekannt, dass er für eine regelmäßige Sicherung seines Datenbestandes, und zwar einschließlich aller Fahrzeugdaten und -fotos, zu sorgen hat. Die vorstehenden Re­gelungen finden Anwendung auf alle Schadensersatz­ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbe­sondere auch für die Haftung wegen unerlaubter Handlung.

 

9. Verletzung von Schutzrechten Dritter

Der Kunde wird motoramba unverzüglich informieren, sollten Dritte ihm gegenüber wegen der Inanspruchnahme von Leistungen oder des Einsatzes der Software die Verletzung von Schutzrechten behaupten. Die Abwendung derartiger An­sprüche obliegt ausschließlich motoramba und den von ihr Beauftragten.

 

10. Nennung in Referenzlisten

Der Kunde ist damit einverstanden, dass motoramba seinen Namen zum Zwecke der Werbung in Referenzlisten aufführt. Motoramba wird dabei aber den berechtigten Interessen des Kunden Rechnung tragen.

 

11. Weitergabe an Dritte

Keine Vertragspartei darf einzelne Rechte aus den geschlossenen Vereinbarungen oder diese Vereinbarungen als solche ohne vorherige Zustimmung der anderen Vertragspartei auf Dritte übertragen. „Dritte“ im Sinne des vorhergehenden Satzes sind nicht solche Unternehmen, die im Verhältnis zu motoramba recht­lich verbundene Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. des Aktiengesetzes sind.

 

12. Datenschutz

Informationen, die motoramba vom Kunden erhält, dienen ausschließlich zur Abwicklung von Bestellungen, zur Lieferung von Waren, zur Erbringung von Dienstleistungen und zur Abwicklung von Zahlungen. Die Informationen werden des weiteren verwendet, um mit dem Kunden über Bestellungen, Produkte, Dienstleistungen und über Marketingangebote zu kommunizieren sowie dazu, die Datensätze zu aktualisieren und die Kundenkonten bei motoramba zu unterhalten und zu pflegen sowie dem Kunden Produkte oder Dienstleistungen zu empfehlen. Die Informationen werden auch dazu genutzt, die Internetplattform zu verbessern, einem Missbrauch der Website vorzubeugen oder solche aufzudecken oder Dritten die Durchführung technischer, logistischer oder anderer Dienstleistungen in unserem Auftrag zu ermöglichen. Weitere Informationen über Art, Umfang, Ort und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der erforderlichen personenbezogenen Daten befinden sich in der Datenschutzerklärung, die der Kunde gesondert abrufen kann.

 

13. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Motoramba ist berechtigt, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern und zu ergänzen. Diese Änderungen bzw. Ergänzungen sind für den Kunden von dem Zeitpunkt an bindend, zu dem sie ihm in Textform mitgeteilt worden sind.

 

14. Anwendbares Recht. Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Soweit dies zulässigerweise vereinbart werden kann, ist Gerichtsstand Berlin.




II. Softwareüberlassung




1. Geltungsbereich

Soweit Software (auch durch Bereitstellung auf von motoramba betriebenen Servern) überlassen wird, gelten ergänzend zu den vorstehenden Bedingungen die nachfolgenden Bestimmungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.

 

2. Lizenzgewährung

Motoramba räumt dem Kunden für die separat durch Bestellung bestimmte Anzahl von Arbeitsplätzen auf Dauer das nicht ausschließliche Nutzungsrecht an der Software zu den Bedingungen dieses Lizenzvertrages ein.

 

3. Umfang der Lizenzgewährung

Der Kunde ist berechtigt, eine Kopie der Software auf dem Computer zu installieren und zu verwenden. Eine Mehrfachnutzung auf mehreren Computern oder eine Nutzung im Netzwerk ist nur bei entsprechender Gestattung zulässig. Eine Vervielfältigung der Software ist nur zulässig, soweit dies für die Benutzung der Software notwendig ist. Hierzu gehört die Installation der Software vom Originaldatenträger auf den Massenspeicher des eingesetzten Computers sowie das Laden der Software in den Arbeitsspeicher. Darüber hinaus darf der Kunde nur eine Vervielfältigung zu Sicherheitszwecken vornehmen.

 

4. Weitergabeverbot

Der Kunde verpflichtet sich, weder die Software noch die Programmdokumentation einschließlich der Begleitmaterialien an Dritte weiterzugeben. Der Kunde verpflichtet sich, jeden mit der Software arbeitenden Mitarbeiter auf den vertraulichen Umgang mit der Software, der Programmdokumentation sowie den Begleitmaterialien hinzuweisen.

 

5. Dekompilierung. Quellcode

Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software ohne vorherige Zustimmung von motoramba zu verändern, zu dekompilieren oder einzelne Funktionen oder Teilprogramme herauszulösen, beispielsweise um diese weiterzuentwickeln oder gesondert einzusetzen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Überlassung des Quellcodes der Software.

 

6. Updates/Upgrades

Motoramba behält sich vor, weitere Versionen, Updates oder Upgrades der Software anzubieten. In diesem Fall liegen der Softwarenutzung ebenfalls diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde.

 

7. Bereitstellung auf von motoramba betriebenen Servern

Wird die Software auf von motoramba betriebenen Servern zur Verfügung gestellt, erfolgt die Nutzung durch den Kunden durch Eingabe einer individuellen Kennung. Als einzelner Kunde im vorgenannten Sinne gilt neben dem Hauptgeschäft des Kunden auch der einzelne Filialbetrieb, Verkaufsplatz oder Standort. Für jeden dieser Standorte ist eine einzelne Kennung erforderlich, die standortbezogen zugeteilt und vom Kunden nur innerhalb des Standortes an berechtigte Nutzer weitergegeben werden darf. Für die Geheimhaltung der Kennung ist der Kunde verantwortlich; ihren Missbrauch hat er zu verhindern. Der Kunde hat sicherzustellen, dass auch seine berechtigten Nutzer diese Verpflichtung beachten. Erlangt der Kunde Kenntnis vom Missbrauch, so ist motoramba hiervon unverzüglich zu unterrichten. Bei Missbrauch ist motoramba berechtigt, die Bereitstellung der Software zu sperren. Der Kunde haftet für einen von ihm zu vertretenden Missbrauch.

 

8. Kündigung

Ungeachtet der Überlassung der Software auf Dauer ist motoramba berechtigt, Verstöße des Kunden gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Anlass zu nehmen, die Lizenzeinräumung fristlos zu kündigen. Für diesen Fall ist der Kunde verpflichtet, die Software, die Programmdokumenta­tion und alle Begleitmaterialien unverzüglich an motoramba zurückzugeben oder diese zu vernichten.




III. Nutzung von Online-Datenbanken und -Diensten




1. Geltungsbereich

Soweit die Nutzung von Online-Datenbanken und -Diensten geschuldet ist, gelten ergänzend zu den vorstehenden Bedingungen die nachfolgenden Bestimmungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.

 

2. Laufzeit der Vereinbarung

Unbeschadet abweichender Vereinbarungen werden die Leistungen mit einer Mindestlaufzeit von einem Jahr erbracht. Der Vertrag verlängert sich automatisch jeweils um ein weiteres Jahr, sollte nicht eine der Parteien die Vereinbarung mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf des jeweiligen Vertragsjahres kündigen. Im übrigen ist eine vorzeitige Kündigung der Vereinbarung nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zulässig. Jede Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

 

3. Datentransfer

Der Transfer von Daten des Kunden in Online-Datenbanken oder -Diensten erfolgt durch manuelle Eingaben des Kunden oder durch eine automatische oder automatisierte Datenübertragung. Motoramba übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch die Verwendung der Transfer-Schnittstellen entstehen. Der Kunde ist verpflichtet, den ordnungsgemäßen Transfer der Daten unmittelbar nach Verwendung der Transfer-Schnittstelle auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu kontrollieren und etwaige Fehlübertragungen motoramba in Textform mitzuteilen.

 

4. Verfügbarkeit

Dem Kunden ist bekannt, dass eine 100 %ige Verfügbarkeit der angebotenen Online-Datenbanken und -Diensten nicht gewährleistet werden kann. Insbesondere ist motoramba berechtigt, die angebotenen Online-Datenbanken und -Dienste gelegentlich im Rahmen von Servicefenstern für Wartungsarbeiten herunterzufahren. Dies erfolgt üblicherweise nachts bzw. zu Tagesrandzeiten. motoramba wird den Kunden über solche Maßnahmen sowie über Störungen der Online-Datenbanken und -Dienste rechtzeitig in Textform benachrichtigen.

 

5. Einräumung von Rechten

Die von motoramba bereitgestellten Datenbankinhalte bleiben Eigentum von motoramba. motoramba räumt dem Kunden für die Laufzeit des Vertrages ein einfaches, räumlich und inhaltlich nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschränktes Nutzungsrecht an den Datenbankinhalten ein. Eine Vervielfältigung der Daten ist nur zulässig, soweit dies für die Benutzung der Datenbank notwendig ist. Das Nutzungsrecht an den Daten kann von Kunden nur an verbundene Unternehmen im Sinne des § 15 des Aktiengesetzes sowie im übrigen nur mit schriftlicher Zustimmung von motoramba übertragen oder unterlizenziert werden.

 

6. Gewährleistung und Haftung für Inhalte. Sperrung/Entfernung von Inhalten

Motoramba übernimmt für vom Kunden in sein Internetangebot eingestellte Inhalte keine Garantie, Gewähr oder Haftung. Der Kunde ist verpflichtet, etwaige von ihm eingestellte Inhalte eigenverantwortlich zu überwachen. Für den Fall, dass motoramba für vom Kunden in sein Internetangebot eingestellte Inhalte in Anspruch genommen wird, ist der Kunde verpflichtet, motoramba von allen diesbezüglichen Ansprüchen Dritter freizustellen. Motoramba ist berechtigt, vom Kunden eingestellte Inhalte nach eigenem Ermessen zu entfernen oder zu sperren. Überdies ist motoramba berechtigt, Verstöße des Kunden gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Anlass zu nehmen, die Nutzung von Online-Datenbanken und -Diensten durch den Kunden fristlos zu kündigen.




IV. Nutzung der Fahrzeugbörse



1. Geltungsbereich

Soweit der Kunde die von motoramba angebotene Fahrzeugbörse nutzt, gelten ergänzend zu den vorstehenden Bedingungen die nachfolgenden Bestimmungen in ihrer zum Zeitpunkt der Einstellung des jeweiligen Angebotes gültigen Fassung.

 

2. Grundsatz

Mit Bereitstellung der Fahrzeugbörse stellt motoramba lediglich technische Voraussetzungen zur Übermittlung von Inseraten zur Verfügung. Auf den Inhalt der Inserate nimmt motoramba keinen Einfluss. Motoramba ist im übrigen weder Anbieter der eingestellten Fahrzeuge noch auf andere Weise in die Beziehung zwischen Anbieter und Kaufinteressent oder Käufer eingebunden.

 

3. Leistungen von motoramba

Motoramba stellt im Rahmen der angebotenen Fahrzeugbörse eine Eingabemaske für Inserate sowie eine Verknüpfung zu den vom Kunden gespeicherten Fahrzeugdaten zur Verfügung, mit deren Hilfe Fahrzeuge jeweils einzeln oder automatisch im Internet zum Erwerb für Dritte angeboten werden können.

 

4. Verfügbarkeit der Fahrzeugbörse

Motoramba ist berechtigt, die Eingabemöglichkeit und Abrufbarkeit von Inseraten zeitweilig zu beschränken, wenn dies im Hinblick auf Kapazitätsgrenzen, die Sicherheit oder Integrität der Server oder zur Durchführung technischer Maßnahmen erforderlich ist und dies der ordnungsgemäßen oder verbesserten Erbringung der Leistungen dient. Des weiteren behält sich motoramba vor, die tägliche Anzahl an Einspielungen von Datensätzen durch einzelne Kunden zu begrenzen, sofern dies aus technischen Gründen, insbesondere aus Kapazitätsgründen erforderlich ist. Dem Kunden ist bekannt, dass es aus technischen Gründen zeitweise nicht oder nur eingeschränkt möglich sein kann, freigeschaltete Inserate abzurufen.

 

5. Anforderungen an die Inhalte und Aufmachung der Inserate

a) Der Kunde ist verpflichtet, ein Fahrzeug nur in die dafür vorgesehene Rubrik einzustellen. Innerhalb eines Inserats darf nur ein Fahrzeug angeboten werden. Gestattet ist ausschließlich die Aufgabe von Inseraten, die den Verkauf von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie auf selbstfahrende und nicht selbstfahrende, motorbetriebene Maschinen betreffen. Dem Kunden ist die Aufgabe von Inseraten nicht gestattet, die auf die Übernahme von Kraftfahrzeugkauf- oder Leasingverträgen, auf den Ankauf von Kraftfahrzeugen oder anderen Gegenständen jeder Art, den Verkauf von Kraftfahrzeugersatzteilen und Kraftfahrzeugzubehör, auf den Verkauf oder die Bewerbung von Software, auf die Bewerbung von Dienstleistungen gerichtet sind.

 

b) Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche im Verkehr übliche Angaben in Bezug auf das Fahrzeug (ins­besondere Datum der Erstzulassung und Kilometerstand) und die Rechtsverhältnisse an dem Fahrzeug vollständig und wahrheitsgemäß in das Inserat einzustellen. Ist das Fahrzeug mit einem Austauschmotor ausgestattet, so ist dies kenntlich zu machen. Anzugeben ist in diesem Fall stets die tatsächliche Laufleistung des Fahrzeugs. Irrtümlich unrichtige Angaben sind nach ihrer Entdeckung unverzüglich über die dafür bereitgestellte Funktion zu berichtigen. Der Kunde hat anzugeben, ob das inserierte Fahrzeug unreparierte Beschädigungen in nicht unerheblichem Umfang aufweist.

 

c) Es ist nicht gestattet, dasselbe Fahrzeug zur gleichen Zeit in einer Kategorie mehrfach zu inserieren. Dies gilt auch dann, wenn dasselbe Fahrzeug von unterschiedlichen Kunden zur gleichen Zeit eingestellt werden soll. Ausgenommen sind Fahrzeuge, die nicht sofort lieferbar sind.

 

d) Der Kunde muss während der Laufzeit des Inserates in der Lage sein, sofort einen rechtswirksamen Kaufvertrag mit einem Interessenten über das angebotene Fahrzeug abzuschließen und das Fahrzeug zum angegebenen Verfügbarkeitszeitpunkt bzw. Lieferzeitpunkt zu übergeben und zu übereignen.

 

e) Die Inserate können mit Fotos illustriert werden. Der Kunde verpflichtet sich, nur solche Fotos einzustellen, die er uneingeschränkt verwenden darf und die nicht mit Rechten Dritter belastet sind. Die verwendeten Fotos dürfen nicht irreführend sein und müssen den tatsächlichen Zustand des angebotenen Fahrzeugs wiedergeben. Verwendet der Teilnehmer Katalogbilder, so hat er dies gesondert kenntlich zu machen.

 

f) Das Inserat darf durch Formulierung, Inhalt, optische Aufmachung und den verfolgten Zweck nicht gegen gesetzliche Vorschriften oder die guten Sitten verstoßen. Für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere der Bestimmungen des Telemediengesetzes, der Verordnung über Verbraucherinformationen zu Kraftstoffverbrauch und CO2 -Emissionen neuer Personenkraftwagen und der Preis-angabenverordnung) ist ausschließlich der Kunde verantwortlich.

 

g)  Es ist nicht gestattet, Verweise auf externe Websites und Informationsquellen in ein Inserat einzufügen. Als Links gelten dabei auch nicht aktivierte Web-Adressen (URLs) und Teile davon. Ausgenommen sind in den Freitext des Inserats eingefügte Links zu eigenen, extern abgelegten Fahrzeugbildern, PDF-Dateien und Multimediapräsentationen, wenn diese Zusatzinformationen über das angebotene Fahrzeug enthalten.

 

h) Unzulässig ist die Angabe von Service-Telefonnummern (Mehrwertdienste), durch deren Anwahl beim Anrufer erhöhte Telefongebühren entstehen.

 

6. Fahrzeugsuche

Kunden dürfen Fahrzeuge in der Fahrzeugbörse ausschließlich mittels der von motoramba angebotenen Suchmasken suchen. Nicht statthaft ist die Fahrzeugsuche unter Umgehung der Suchmasken, insbesondere durch Verwendung von Suchsoftware, die auf die Fahrzeugbörse zugreift. Zuwiderhandlungen werden unter anderem als Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb zivilrechtlich verfolgt und als Verstoß gegen das Urheberrecht geahndet.

 

7. Aktualität

Der Kunde ist verpflichtet, den inserierten Fahrzeugbestand aktualisiert zu halten und regelmäßig innerhalb eines angemessenen Zeitraums, mindestens innerhalb von zwei Wochen, zu administrieren. Motoramba ist berechtigt, Angebote des Kunden zu sperren sollte die Administrierung nicht vereinbarungsgemäß erfolgen.

 

8. Rechte von motoramba

Motoramba ist berechtigt, die von den Kunden eingestellten Inserate durch unterschiedliche Maßnahmen zu bewerben, insbesondere durch Einbindung auf anderen Websites und Werbung für Inserate durch Hinweise in E-Mails. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass zu diesem Zweck für ausländische Websites auch Übersetzungen seiner Inserate vorgenommen werden dürfen.




„We do Automotive“ motoramba ltd, Mertensstrasse 127 -131, 13587 Berlin (Spandau)

 

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