Autombil-Handel LKW-Handel Wohnmobil-Handel Caravan-Handel Nutzfahrzeug-Handel Motorrad-Handel IT-Dienstleistungen
I.
Allgemeine Bestimmungen
1.
Geltungsbereich
Für sämtliche Leistungen der motoramba
ltd. (nachfolgend als „motoramba“ bezeichnet), die der Kunde in Ausübung seiner
gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit (§ 14 BGB) in Anspruch
nimmt, gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Von diesen Bedingungen
abweichende Regelungen sind nur dann maßgeblich, wenn sie von motoramba schriftlich
bestätigt werden. Darüber hinaus erklärt der Kunde, indem er Leistungen von
motoramba in Anspruch nimmt, insbesondere die Software installiert, kopiert,
downloadet, darauf zugreift oder sie anderweitig verwendet, sich damit
einverstanden, an die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
gebunden zu sein.
2. Preislisten
Ergänzend
finden die für das jeweilige Vertragsverhältnis maßgeblichen Preislisten [Preisliste für Händler von motoramba home] in der
bei Vertragsschluss gültigen Fassung Anwendung.
3. Entgelt und Zahlung
Die
Höhe des Entgelts ist in der für das jeweilige Vertragsverhältnis maßgeblichen
Preisliste in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung festgeschrieben. Unbeschadet
einer abweichenden Vereinbarung ist das Entgelt für ein Vertragsjahr im voraus
zu zahlen und vierzehn Tage nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Gerät
der Kunde mit seiner Zahlungspflicht in Verzug, ist motoramba berechtigt, bis
zur vollständigen Zahlung die ihr obliegenden Leistungen einzustellen und
insbesondere den Kunden für die Nutzung von Online-Datenbanken zu sperren.
Kunden mit Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne Bankverbindung in
der Bundesrepublik Deutschland sind verpflichtet, Vorschusszahlungen zu leisten.
4. Entgeltanpassung
Verändern
sich die der Entgeltberechnung zugrunde liegenden Kalkulationsgrundlagen, ist motoramba
berechtigt, das Entgelt während der Laufzeit der Vereinbarung entsprechend
anzupassen. Auf Verlangen des Kunden – das innerhalb von zwei Wochen nach
Zugang der Erhöhungserklärung geltend zu machen ist – ist motoramba verpflichtet,
die zugrunde liegende Kalkulation offenzulegen. Im Falle einer Erhöhung ist der
Kunde berechtigt, die Vereinbarung außerordentlich zu kündigen. Das Kündigungsrecht
muss innerhalb einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach Zugang der Erhöhungsmitteilung
bzw. – für den Fall der Offenlegung der Kalkulationsgrundlagen – nach
Einsichtnahme in die Kalkulationsgrundlagen geltend gemacht werden. Die
Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
5. Angaben des Kunden
Der
Kunde ist verpflichtet, bei Vertragsschluss vollständige und wahrheitsgemäße
Angaben zu machen. Im Rahmen der Vertragsanbahnung und während des laufenden
Vertragsverhältnisses ist motoramba berechtigt, vom Kunden die Vorlage eines
Handelsregister- und/oder Gewerberegisterauszuges und anderer Unterlagen und
Auskünfte zu verlangen, die für die Anbahnung oder Aufrechterhaltung des Vertragsverhältnisses
geboten oder zweckmäßig erscheinen.
6. Testversion
Soweit
motoramba dem Kunden Leistungen testweise bzw. Software als Test- oder als
Demoversion zur Verfügung stellt, ist die Nutzung der Leistungen bzw. der Software
nur für den vereinbarten Zeitraum und nur mit den vorgegebenen oder zugelassenen
Daten zulässig. Ein aktiver oder produktiver Betrieb der Leistungen bzw. der
Software ist ausgeschlossen. Der Kunde ist jederzeit berechtigt, durch Zahlung
des vereinbarten Entgelts die testweise Nutzung in eine vollwertige Nutzung
bzw. die Test- oder Demoversion in eine Vollversion umzuwandeln.
7. Pilotierungspartner
Der
Kunde kann sich für motoramba in bezug auf einzelne von motoramba angebotene
Leistungen und/oder der Software als Pilotierungspartner zur Verfügung stellen.
Der Kunde erhält die Leistungen in diesem Fall für den vereinbarten Zeitraum
unentgeltlich und kann die Leistungen aktiv und produktiv nutzen. Dem Kunden
ist in diesem Fall aber bekannt, dass auf diese Weise neue Leistungsmerkmale
getestet werden sollen und daher – unbeschadet der unberührt bleibenden Haftung
nach allgemeinen Bestimmungen – eine Gewähr für die Funktionsfähigkeit dieser
Leistungen von motoramba nicht übernommen werden kann.
8. Haftung
Motoramba
haftet der Höhe nach unbegrenzt auf Schadensersatz für schuldhaft von ihr oder
ihren Erfüllungsgehilfen verursachte Schäden an Leib, Leben und Gesundheit, für
Schäden, die in vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Weise von motoramba oder ihren
Erfüllungsgehilfen verursacht werden, und - soweit motoramba eine Garantie
für eine besondere Beschaffenheit der Ware, die Fähigkeit sie zu beschaffen
oder eine sonstige Garantie übernommen hat - für Schäden, die aus der
Nichterfüllung einer solchen Garantie entstehen. Ferner haftet motoramba nach
Maßgabe der Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes oder etwaiger anderer
zwingender gesetzlicher Haftungsvorschriften.
Bei
einer leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet motoramba
der Höhe nach beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden, der in
der Regel den Kaufpreis der bestellten Ware nicht überschreitet.
Eine
weitergehende Haftung besteht nicht. Insbesondere haftet motoramba –
unbeschadet der vorstehenden Bestimmungen – nicht für Schäden, die die Leistung
nicht unmittelbar betreffen bzw. die nicht an der Software selbst entstanden
sind. Dies gilt insbesondere für Schäden, die am Datenbestand des Kunden, an
Datenträgern oder an anderen Programmen eingetreten sind. Dem Kunden ist
bekannt, dass er für eine regelmäßige Sicherung seines Datenbestandes, und zwar
einschließlich aller Fahrzeugdaten und -fotos, zu sorgen hat. Die vorstehenden
Regelungen finden Anwendung auf alle Schadensersatzansprüche, gleich aus
welchem Rechtsgrund, insbesondere auch für die Haftung wegen unerlaubter
Handlung.
9. Verletzung von
Schutzrechten Dritter
Der
Kunde wird motoramba unverzüglich informieren, sollten Dritte ihm gegenüber
wegen der Inanspruchnahme von Leistungen oder des Einsatzes der Software die
Verletzung von Schutzrechten behaupten. Die Abwendung derartiger Ansprüche
obliegt ausschließlich motoramba und den von ihr Beauftragten.
10.
Nennung in Referenzlisten
Der
Kunde ist damit einverstanden, dass motoramba seinen Namen zum Zwecke der
Werbung in Referenzlisten aufführt. Motoramba wird dabei aber den berechtigten
Interessen des Kunden Rechnung tragen.
11. Weitergabe an Dritte
Keine
Vertragspartei darf einzelne Rechte aus den geschlossenen Vereinbarungen oder
diese Vereinbarungen als solche ohne vorherige Zustimmung der anderen
Vertragspartei auf Dritte übertragen. „Dritte“ im Sinne des vorhergehenden Satzes
sind nicht solche Unternehmen, die im Verhältnis zu motoramba rechtlich
verbundene Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. des Aktiengesetzes sind.
12. Datenschutz
Informationen,
die motoramba vom Kunden erhält, dienen ausschließlich zur Abwicklung von Bestellungen,
zur Lieferung von Waren, zur Erbringung von Dienstleistungen und zur Abwicklung
von Zahlungen. Die Informationen werden des weiteren verwendet, um mit dem
Kunden über Bestellungen, Produkte, Dienstleistungen und über Marketingangebote
zu kommunizieren sowie dazu, die Datensätze zu aktualisieren und die
Kundenkonten bei motoramba zu unterhalten und zu pflegen sowie dem Kunden
Produkte oder Dienstleistungen zu empfehlen. Die Informationen werden auch dazu
genutzt, die Internetplattform zu verbessern, einem Missbrauch der Website
vorzubeugen oder solche aufzudecken oder Dritten die Durchführung technischer,
logistischer oder anderer Dienstleistungen in unserem Auftrag zu ermöglichen.
Weitere Informationen über Art, Umfang, Ort und Zweck der Erhebung,
Verarbeitung und Nutzung der erforderlichen personenbezogenen Daten befinden
sich in der Datenschutzerklärung, die der Kunde gesondert abrufen kann.
13.
Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Motoramba
ist berechtigt, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern und zu ergänzen.
Diese Änderungen bzw. Ergänzungen sind für den Kunden von dem Zeitpunkt an
bindend, zu dem sie ihm in Textform mitgeteilt worden sind.
14. Anwendbares Recht.
Gerichtsstand
Es
gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Soweit dies zulässigerweise
vereinbart werden kann, ist Gerichtsstand Berlin.
II. Softwareüberlassung
1. Geltungsbereich
Soweit
Software (auch durch Bereitstellung auf von motoramba betriebenen Servern) überlassen
wird, gelten ergänzend zu den vorstehenden Bedingungen die nachfolgenden Bestimmungen
in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.
2. Lizenzgewährung
Motoramba
räumt dem Kunden für die separat durch Bestellung bestimmte Anzahl von
Arbeitsplätzen auf Dauer das nicht ausschließliche Nutzungsrecht an der
Software zu den Bedingungen dieses Lizenzvertrages ein.
3. Umfang der
Lizenzgewährung
Der
Kunde ist berechtigt, eine Kopie der Software auf dem Computer zu installieren
und zu verwenden. Eine Mehrfachnutzung auf mehreren Computern oder eine Nutzung
im Netzwerk ist nur bei entsprechender Gestattung zulässig. Eine
Vervielfältigung der Software ist nur zulässig, soweit dies für die Benutzung
der Software notwendig ist. Hierzu gehört die Installation der Software vom
Originaldatenträger auf den Massenspeicher des eingesetzten Computers sowie das
Laden der Software in den Arbeitsspeicher. Darüber hinaus darf der Kunde nur
eine Vervielfältigung zu Sicherheitszwecken vornehmen.
4. Weitergabeverbot
Der
Kunde verpflichtet sich, weder die Software noch die Programmdokumentation
einschließlich der Begleitmaterialien an Dritte weiterzugeben. Der Kunde verpflichtet
sich, jeden mit der Software arbeitenden Mitarbeiter auf den vertraulichen Umgang
mit der Software, der Programmdokumentation sowie den Begleitmaterialien
hinzuweisen.
5. Dekompilierung.
Quellcode
Der
Kunde ist nicht berechtigt, die Software ohne vorherige Zustimmung von motoramba
zu verändern, zu dekompilieren oder einzelne Funktionen oder Teilprogramme
herauszulösen, beispielsweise um diese weiterzuentwickeln oder gesondert
einzusetzen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Überlassung des Quellcodes der
Software.
6. Updates/Upgrades
Motoramba
behält sich vor, weitere Versionen, Updates oder Upgrades der Software
anzubieten. In diesem Fall liegen der Softwarenutzung ebenfalls diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen zugrunde.
7. Bereitstellung auf von
motoramba betriebenen Servern
Wird
die Software auf von motoramba betriebenen Servern zur Verfügung gestellt,
erfolgt die Nutzung durch den Kunden durch Eingabe einer individuellen Kennung.
Als einzelner Kunde im vorgenannten Sinne gilt neben dem Hauptgeschäft des
Kunden auch der einzelne Filialbetrieb, Verkaufsplatz oder Standort. Für jeden
dieser Standorte ist eine einzelne Kennung erforderlich, die standortbezogen
zugeteilt und vom Kunden nur innerhalb des Standortes an berechtigte Nutzer
weitergegeben werden darf. Für die Geheimhaltung der Kennung ist der Kunde verantwortlich;
ihren Missbrauch hat er zu verhindern. Der Kunde hat sicherzustellen, dass auch
seine berechtigten Nutzer diese Verpflichtung beachten. Erlangt der Kunde
Kenntnis vom Missbrauch, so ist motoramba hiervon unverzüglich zu unterrichten.
Bei Missbrauch ist motoramba berechtigt, die Bereitstellung der Software zu
sperren. Der Kunde haftet für einen von ihm zu vertretenden Missbrauch.
8.
Kündigung
Ungeachtet
der Überlassung der Software auf Dauer ist motoramba berechtigt, Verstöße des
Kunden gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Anlass zu nehmen, die
Lizenzeinräumung fristlos zu kündigen. Für diesen Fall ist der Kunde verpflichtet,
die Software, die Programmdokumentation und alle Begleitmaterialien
unverzüglich an motoramba zurückzugeben oder diese zu vernichten.
III.
Nutzung von Online-Datenbanken und -Diensten
1. Geltungsbereich
Soweit
die Nutzung von Online-Datenbanken und -Diensten geschuldet ist, gelten
ergänzend zu den vorstehenden Bedingungen die nachfolgenden Bestimmungen in
ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.
2.
Laufzeit der Vereinbarung
Unbeschadet
abweichender Vereinbarungen werden die Leistungen mit einer Mindestlaufzeit von
einem Jahr erbracht. Der Vertrag verlängert sich automatisch jeweils um ein
weiteres Jahr, sollte nicht eine der Parteien die Vereinbarung mit einer Frist
von drei Monaten vor Ablauf des jeweiligen Vertragsjahres kündigen. Im übrigen
ist eine vorzeitige Kündigung der Vereinbarung nur bei Vorliegen eines
wichtigen Grundes zulässig. Jede Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
3. Datentransfer
Der
Transfer von Daten des Kunden in Online-Datenbanken oder -Diensten erfolgt
durch manuelle Eingaben des Kunden oder durch eine automatische oder
automatisierte Datenübertragung. Motoramba übernimmt keine Haftung für Schäden,
die durch die Verwendung der Transfer-Schnittstellen entstehen. Der Kunde ist
verpflichtet, den ordnungsgemäßen Transfer der Daten unmittelbar nach
Verwendung der Transfer-Schnittstelle auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu
kontrollieren und etwaige Fehlübertragungen motoramba in Textform mitzuteilen.
4. Verfügbarkeit
Dem
Kunden ist bekannt, dass eine 100 %ige Verfügbarkeit der angebotenen
Online-Datenbanken und -Diensten nicht gewährleistet werden kann. Insbesondere
ist motoramba berechtigt, die angebotenen Online-Datenbanken und -Dienste gelegentlich
im Rahmen von Servicefenstern für Wartungsarbeiten herunterzufahren. Dies
erfolgt üblicherweise nachts bzw. zu Tagesrandzeiten. motoramba wird den Kunden
über solche Maßnahmen sowie über Störungen der Online-Datenbanken und -Dienste rechtzeitig
in Textform benachrichtigen.
5. Einräumung von Rechten
Die
von motoramba bereitgestellten Datenbankinhalte bleiben Eigentum von motoramba.
motoramba räumt dem Kunden für die Laufzeit des Vertrages ein einfaches,
räumlich und inhaltlich nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
beschränktes Nutzungsrecht an den Datenbankinhalten ein. Eine Vervielfältigung
der Daten ist nur zulässig, soweit dies für die Benutzung der Datenbank notwendig
ist. Das Nutzungsrecht an den Daten kann von Kunden nur an verbundene Unternehmen
im Sinne des § 15 des Aktiengesetzes sowie im übrigen nur mit
schriftlicher Zustimmung von motoramba übertragen oder unterlizenziert werden.
6. Gewährleistung und
Haftung für Inhalte. Sperrung/Entfernung von Inhalten
Motoramba
übernimmt für vom Kunden in sein Internetangebot eingestellte Inhalte keine
Garantie, Gewähr oder Haftung. Der Kunde ist verpflichtet, etwaige von ihm eingestellte
Inhalte eigenverantwortlich zu überwachen. Für den Fall, dass motoramba für vom
Kunden in sein Internetangebot eingestellte Inhalte in Anspruch genommen wird, ist
der Kunde verpflichtet, motoramba von allen diesbezüglichen Ansprüchen Dritter
freizustellen. Motoramba ist berechtigt, vom Kunden eingestellte Inhalte nach
eigenem Ermessen zu entfernen oder zu sperren. Überdies ist motoramba
berechtigt, Verstöße des Kunden gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum
Anlass zu nehmen, die Nutzung von Online-Datenbanken und -Diensten durch den
Kunden fristlos zu kündigen.
IV. Nutzung der
Fahrzeugbörse
1. Geltungsbereich
Soweit
der Kunde die von motoramba angebotene Fahrzeugbörse nutzt, gelten ergänzend zu
den vorstehenden Bedingungen die nachfolgenden Bestimmungen in ihrer zum
Zeitpunkt der Einstellung des jeweiligen Angebotes gültigen Fassung.
Mit Bereitstellung der Fahrzeugbörse
stellt motoramba lediglich technische Voraussetzungen zur Übermittlung von
Inseraten zur Verfügung. Auf den Inhalt der Inserate nimmt motoramba keinen
Einfluss. Motoramba ist im übrigen weder Anbieter der eingestellten Fahrzeuge
noch auf andere Weise in die Beziehung zwischen Anbieter und Kaufinteressent
oder Käufer eingebunden.
3.
Leistungen von motoramba
Motoramba stellt im Rahmen der
angebotenen Fahrzeugbörse eine Eingabemaske für Inserate sowie eine Verknüpfung
zu den vom Kunden gespeicherten Fahrzeugdaten zur Verfügung, mit deren Hilfe
Fahrzeuge jeweils einzeln oder automatisch im Internet zum Erwerb für Dritte
angeboten werden können.
4.
Verfügbarkeit der Fahrzeugbörse
Motoramba ist berechtigt, die
Eingabemöglichkeit und Abrufbarkeit von Inseraten zeitweilig zu beschränken,
wenn dies im Hinblick auf Kapazitätsgrenzen, die Sicherheit oder Integrität der
Server oder zur Durchführung technischer Maßnahmen erforderlich ist und dies
der ordnungsgemäßen oder verbesserten Erbringung der Leistungen dient. Des
weiteren behält sich motoramba vor, die tägliche Anzahl an Einspielungen von
Datensätzen durch einzelne Kunden zu begrenzen, sofern dies aus technischen
Gründen, insbesondere aus Kapazitätsgründen erforderlich ist. Dem Kunden ist
bekannt, dass es aus technischen Gründen zeitweise nicht oder nur eingeschränkt
möglich sein kann, freigeschaltete Inserate abzurufen.
5. Anforderungen an die
Inhalte und Aufmachung der Inserate
a) Der Kunde ist verpflichtet,
ein Fahrzeug nur in die dafür vorgesehene Rubrik einzustellen. Innerhalb eines
Inserats darf nur ein Fahrzeug angeboten werden. Gestattet ist ausschließlich
die Aufgabe von Inseraten, die den Verkauf von Kraftfahrzeugen und
Kraftfahrzeuganhängern sowie auf selbstfahrende und nicht selbstfahrende,
motorbetriebene Maschinen betreffen. Dem Kunden ist die Aufgabe von Inseraten
nicht gestattet, die auf die Übernahme von Kraftfahrzeugkauf- oder Leasingverträgen,
auf den Ankauf von Kraftfahrzeugen oder anderen Gegenständen jeder Art, den
Verkauf von Kraftfahrzeugersatzteilen und Kraftfahrzeugzubehör, auf den Verkauf
oder die Bewerbung von Software, auf die Bewerbung von Dienstleistungen
gerichtet sind.
b) Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche
im Verkehr übliche Angaben in Bezug auf das Fahrzeug (insbesondere Datum der
Erstzulassung und Kilometerstand) und die Rechtsverhältnisse an dem Fahrzeug
vollständig und wahrheitsgemäß in das Inserat einzustellen. Ist das Fahrzeug
mit einem Austauschmotor ausgestattet, so ist dies kenntlich zu machen.
Anzugeben ist in diesem Fall stets die tatsächliche Laufleistung des Fahrzeugs.
Irrtümlich unrichtige Angaben sind nach ihrer Entdeckung unverzüglich über die
dafür bereitgestellte Funktion zu berichtigen. Der Kunde hat anzugeben, ob das
inserierte Fahrzeug unreparierte Beschädigungen in nicht unerheblichem Umfang
aufweist.
c) Es ist nicht gestattet,
dasselbe Fahrzeug zur gleichen Zeit in einer Kategorie mehrfach zu inserieren.
Dies gilt auch dann, wenn dasselbe Fahrzeug von unterschiedlichen Kunden zur
gleichen Zeit eingestellt werden soll. Ausgenommen sind Fahrzeuge, die nicht
sofort lieferbar sind.
d) Der Kunde muss während der
Laufzeit des Inserates in der Lage sein, sofort einen rechtswirksamen Kaufvertrag
mit einem Interessenten über das angebotene Fahrzeug abzuschließen und das
Fahrzeug zum angegebenen Verfügbarkeitszeitpunkt bzw. Lieferzeitpunkt zu übergeben
und zu übereignen.
e) Die Inserate können mit Fotos
illustriert werden. Der Kunde verpflichtet sich, nur solche Fotos einzustellen,
die er uneingeschränkt verwenden darf und die nicht mit Rechten Dritter
belastet sind. Die verwendeten Fotos dürfen nicht irreführend sein und müssen
den tatsächlichen Zustand des angebotenen Fahrzeugs wiedergeben. Verwendet der
Teilnehmer Katalogbilder, so hat er dies gesondert kenntlich zu machen.
f) Das Inserat darf durch
Formulierung, Inhalt, optische Aufmachung und den verfolgten Zweck nicht gegen
gesetzliche Vorschriften oder die guten Sitten verstoßen. Für die Einhaltung
der gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere der Bestimmungen des
Telemediengesetzes, der Verordnung über Verbraucherinformationen zu
Kraftstoffverbrauch und CO2 -Emissionen neuer Personenkraftwagen und der Preis-angabenverordnung)
ist ausschließlich der Kunde verantwortlich.
g) Es ist nicht gestattet,
Verweise auf externe Websites und Informationsquellen in ein Inserat einzufügen.
Als Links gelten dabei auch nicht aktivierte Web-Adressen (URLs) und Teile
davon. Ausgenommen sind in den Freitext des Inserats eingefügte Links zu
eigenen, extern abgelegten Fahrzeugbildern, PDF-Dateien und Multimediapräsentationen,
wenn diese Zusatzinformationen über das angebotene Fahrzeug enthalten.
h) Unzulässig ist die Angabe von Service-Telefonnummern
(Mehrwertdienste), durch deren Anwahl beim Anrufer erhöhte Telefongebühren
entstehen.
6.
Fahrzeugsuche
Kunden dürfen Fahrzeuge in der
Fahrzeugbörse ausschließlich mittels der von motoramba angebotenen Suchmasken
suchen. Nicht statthaft ist die Fahrzeugsuche unter Umgehung der Suchmasken,
insbesondere durch Verwendung von Suchsoftware, die auf die Fahrzeugbörse
zugreift. Zuwiderhandlungen werden unter anderem als Eingriff in den
eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb zivilrechtlich verfolgt und als
Verstoß gegen das Urheberrecht geahndet.
7.
Aktualität
Der Kunde ist verpflichtet, den
inserierten Fahrzeugbestand aktualisiert zu halten und regelmäßig innerhalb
eines angemessenen Zeitraums, mindestens innerhalb von zwei Wochen, zu
administrieren. Motoramba ist berechtigt, Angebote des Kunden zu sperren sollte
die Administrierung nicht vereinbarungsgemäß erfolgen.
8.
Rechte von motoramba
Motoramba ist berechtigt, die von den
Kunden eingestellten Inserate durch unterschiedliche Maßnahmen zu bewerben,
insbesondere durch Einbindung auf anderen Websites und Werbung für Inserate
durch Hinweise in E-Mails. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass zu
diesem Zweck für ausländische Websites auch Übersetzungen seiner Inserate
vorgenommen werden dürfen.
„We do Automotive“ motoramba ltd, Mertensstrasse 127 -131, 13587 Berlin (Spandau)
